pauschaler Haftungsausschluss nutzlos

17 12 2009

Nach dem ich im letzten Post eher kläglich versucht habe, einen Haftungsausschluss für Links zu fabrizieren, hab ich mich heute mal über den Sinn und Unsinn von dem Zeug informiert:
Grund, dass es die Disclaimer gibt, ist Urteil 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ des LG Hamburg.
Da gings um einen Rechtsstreit, bei dem der Beklagte wissentlich auf eine Seite verlinkt hat, auf der ein Rechtsanwalt beleidigt wird.
Das Einfügen eines pauschalen Disclaimers, das zeitweise stark in Mode war, ist aber mittlerweile sinnlos, entschied das OLG München (21 U 5569/01).

Das Zeug ist also obsolet… auf zu neuen Bizarrheiten.
Wer sich trotzdem aus nostalgie-Gründen einen leisten will, kann sich hier umschauen. Der kann im Zweifelsfall von einem Richter aber als Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstein ausgelegt werden. Oo