lüsterne sms –> 3 Jahre Haft

17 03 2010

Nach dem ich bereits über Auswüchse christlicher Rechtsprechung berichtet habe, kommt nun ein Schmankerl aus der anderen Seite des religiösen Spektrums:

Ein Berufungsgericht in Dubai hat ein Paar zu 3 Monaten Haft wegen „Erzwingung sündiger Handlungen“ verurteilt. Das ist jetzt nicht etwa soetwas wie Vergewaltigung oder so… Nein, nein. Die beiden Flugzeugbegleiter haben sich gegenseitig sms mit sexuellem Inhalt gesendet. Wo hier die Erzwingung liegt, was an der Beschreibung des Fortpflanzungsaktes sündig, und was zum Pleitegeier den Staat das Privatleben der beiden Menschen angeht, entzieht sich zwar meiner primitiven Vorstellungskraft. Aber wenn die Scharia, die in Dubai als staatliche Gerichtsbarkeit anerkannt wird, das sagt… (…dann sollten wir sofort den Verstand ausschalten, und noch ein paar Hände abhacken gehen. Die machen sich so gut in der Blumenvase).





pauschaler Haftungsausschluss nutzlos

17 12 2009

Nach dem ich im letzten Post eher kläglich versucht habe, einen Haftungsausschluss für Links zu fabrizieren, hab ich mich heute mal über den Sinn und Unsinn von dem Zeug informiert:
Grund, dass es die Disclaimer gibt, ist Urteil 312 O 85/98 – „Haftung für Links“ des LG Hamburg.
Da gings um einen Rechtsstreit, bei dem der Beklagte wissentlich auf eine Seite verlinkt hat, auf der ein Rechtsanwalt beleidigt wird.
Das Einfügen eines pauschalen Disclaimers, das zeitweise stark in Mode war, ist aber mittlerweile sinnlos, entschied das OLG München (21 U 5569/01).

Das Zeug ist also obsolet… auf zu neuen Bizarrheiten.
Wer sich trotzdem aus nostalgie-Gründen einen leisten will, kann sich hier umschauen. Der kann im Zweifelsfall von einem Richter aber als Indiz für vorhandenes Unrechtsbewusstein ausgelegt werden. Oo